Alles was Recht ist

In jeder Ausgabe der g+g bespricht Rechtsanwalt Dr. Patrick M. Lissel regelmäßig gerichtliche Entscheidungen aus dem Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe.

Alles was Recht ist: Aufklärung über einen HIV-Test

Ein operativ tätiger Gynäkologe musste sich vor dem Ober - landesgericht Karlsruhe verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seine Patientin nicht über die präoperative Durchführung eines HIV-Tests aufgeklärt zu haben.

Alles was Recht ist: Präoperative Sorgfaltspflichten des Operateurs:

Der Träger eines Krankenhauses musste sich vor dem Oberlandesgericht Köln verantworten. Dem Chefarzt der gynäkologischen Fachabteilung des Hauses wurden nach der Durchführung einer prophylaktischen Mastektomie mehrere Sorgfaltspflichtverstöße vorgeworfen.

Alles was Recht ist: Dokumentation eines operativen Eingriffs

Ein Gynäkologe musste sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, durch ein fehlerhaftes operatives Vorgehen eine Darmverletzung verursacht und diese intraoperativ nicht erkannt zu haben.

Alles was Recht ist: Unterlassen pränataler Untersuchungen

Eine Patientin begehrte Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen ihre Gynäkologin. Sie warf ihrer Ärztin vor, trotz ihres ausdrücklichen Wunsches weiterführende pränatale Untersuchungen unterlassen zu haben.

Alles was Recht ist: Aufklärung bei Schönheitsoperationen

Ein Gynäkologe musste sich vor dem Oberlandesgericht Naumburg verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, eine Patientin nicht über das statistisch höhere Risiko von Wundheilungsstörungen bei Rauchern aufgeklärt zu haben.

Alles was Recht ist: HIV-Test während der Schwangerschaft

Ein Gynäkologe musste sich vor dem Landgericht München I verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seiner Patientin während deren Schwangerschaft fehlerhaft keinen HIV-Test angeboten zu haben.

Alles was Recht ist: Lagerungsschaden nach einer Hysterektomie

Ein niedergelassener Gynäkologe und der Träger eines Krankenhauses mussten sich vor dem Landgericht Mainz verantworten. Dem Frauenarzt und dem Krankenhauspersonal wurde vorgeworfen, eine Patientin im Rahmen einer belegärztlich durchgeführten Hysterektomie fehlerhaft gelagert zu haben.

Alles was Recht ist: Unterlassene Befunderhebung

Ein niedergelassener Gynäkologe musste sich vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, nach einer Mammografie bei bestehendem Tastbefund der Brust keine weiterführende Diagnostik empfohlen zu haben.

Alles was Recht ist: Anforderungen an die ärztliche Dokumentation

Ein Gynäkologe musste sich vor dem Landgericht Hannover verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, dass er eine Spirale falsch eingelegt und dies bei der anschließenden Kontrolle nicht erkannt hatte.

Alles was Recht ist: Unterlassene Befunderhebung

Ein Gynäkologe musste sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, medizinisch gebotene Befunde nicht erhoben zu haben.

Alles was Recht ist: Aufklärung über eine Schnittentbindung

Der Betreiber einer Frauenklinik musste sich vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Ihm wurden mehrere Versäumnisse eines bei ihm angestellten Gynäkologen vorgeworfen.

Alles was Recht ist: Sorgfaltspflicht im Rahmen der pränatalen Diagnostik

Ein Gynäkologe musste sich vor dem Landgericht Gießen verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, dass er die Fehlbildung des Kindes einer Patientin pränatal nicht erkannt hatte.

Alles was Recht ist: Schweigepflicht bei minderjährigen Patientinnen

Eine Gynäkologin musste sich vor dem Landgericht Köln verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, dass sie die Eltern ihrer minderjährigen Patientin nicht über deren bestehende Schwangerschaft informiert hatte.

Alles was Recht ist: Dokumentation der Aufklärung über Behandlungsalternativen

Die Ehefrau eines Gynäkologen musste sich als Erbin ihres zwischenzeitlich verstorbenen Ehemannes vor dem Oberlandesgericht Nürnberg verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, dass der Gynäkologe eine Schwangere nicht ausreichend über die in Betracht kommenden Entbindungsmethoden bei Beckenendlage aufgeklärt hatte.

Alles was Recht ist: Unterlassene Verlegung in ein Perinatalzentrum

Der Träger eines Krankenhauses und der Chefarzt der gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilung mussten sich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, dass eine Schwangere trotz entsprechender Risiken nicht in ein Perinatalzentrum verlegt wurde.

Alles was Recht ist: Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

Ein Gynäkologe musste sich vor dem Oberlandesgericht Köln verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, dass er seine Patientin vor einer Operation nicht umfassend über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken aufgeklärt hatte.

Alles was Recht ist: Anforderungen an eine mutmaßliche Einwilligung

Ein Gynäkologe musste sich vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, dass er bei seiner Patientin ohne vorherige Absprache eine Sterilisation durchgeführt hatte.

Alles was Recht ist: Aufklärung bei Therapieverweigerung

Ein Gynäkologe und eine Hebamme mussten sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der Geburt eines schwer behinderten Kindes verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten auf zunehmend kritische Abfälle der Herzfrequenz des Kindes nicht schnell und entschieden genug reagiert.

Alles was Recht ist: Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen

Eine Gynäkologin musste sich vor dem Amtsgericht einer großen Kreisstadt wegen einer angeblich nicht korrekt erfolgten Einlage eines Intrauterinpessars verantworten. Als problematisch erwies sich dabei die Auswahl eines geeigenten Sachverständigen.

Alles was Recht ist: Aufklärungspflicht bei Behandlungsalternativen

Ein Gynäkologe musste sich vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, dass er eine Patientin nicht ausreichend über die Behandlungsalternativen einer bevorstehenden Operation aufgeklärt hatte.

Alles was Recht ist: Geburt zu spät eingeleitet

Eine Gynäkologin und eine Hebamme mussten sich vor dem Oberlandesgericht Koblenz wegen der Geburt eines behinderten Jungen verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, auf zunehmend kritische Abfälle der Herzfrequenz des Kindes nicht schnell genug reagiert zu haben, wodurch das Kind schwere Schädigungen erlitt.

Grenzen des Vertrauengrundsatzes

Ein Gynäkologe musste sich vor dem Oberlandesgericht Jena ­verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, dass er sowie der hinzugezogenen Onkologe ein Mammakarzinom zu spät diagnostiziert ­hatten, weshalb seine Patientin in weiterer Folge verstarb.

Nichterkennen einer Eileiterschwangerschaft

Eine Gynäkologin musste sich vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, eine Eileiterschwangerschaft nicht erkannt zu haben, wodurch es letztlich zum Verlust des linken Eileiters kam.

Organisationsverschulden eines niedergelassenen Gynäkologen

Vor dem Oberlandesgericht Hamm musste sich ein Gynäkologe wegen der Geburt eines schwer behinderten Kindes verantworten. Dem Kollegen wurde vorgeworfen, dass er kein ausreichendes Notfallmanagement für den Geburtsverlauf sicherstellen konnte.

Anforderungen an die fetale Gewichtsschätzung

Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sich wiederholt mit Fragestellungen beschäftigt, die im Zusammenhang mit einer Schulterdystokie stehen. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 29.5.2007, Az. 1 U 28/07) verdient besondere Beachtung.