Praxis konkret

Beruf + Finanzen: Das Finanzamt belohnt Wohnen im Denkmal

Die Regierung gewährt Anlegern hohe Abschreibungen bei Investments in die Sanierung schutzwürdiger Bausubstanz. Auch Bewohner solcher Gebäude können profitieren.
Icon

Elektronische Gesundheitskarte: Online-Anbindung Pflicht?

Mit der Vereinbarung einer neuen Organisationsstruktur soll die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschleunigt werden. Vorgesehen ist allerdings nur noch eine „Schmalspurversion“. Dennoch müssen sich die Fachärzte darauf vorbereiten, dass die Online-Anbindung der Arztpraxen gesetzlich vorgeschrieben wird.

Tipps, Tricks und Trends in der Webseitenerstellung: Der perfekte Internetauftritt

Wer heute nicht im Netz präsent ist, outet sich als technikfeindlich, rückwärtsgewandt und wenig serviceorientiert. Das wäre vielleicht noch zu verkraften. Richtig schmerzhaft aber wird der „missing link“, wenn die Patienten nach und nach wegbleiben. Denn der Patient von heute sucht sich seine Ärzte online aus.

Krankenunterlagen: Einsichtsrecht gilt nicht uneingeschränkt

Krankenunterlagen mit Angaben zur Anamnese, Diagnose und therapeutischen Maßnahmen betreffen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre. Deshalb steht ihm nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich das Recht auf Einsicht zu. Doch auch in jüngeren Entscheidungen war das Akteneinsichtsrecht wiederholt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Delegieren ärztlicher Leistungen: Das Haftungsrisiko nimmt zu

Ärztemangel und demografische Entwicklung werden möglicherweise immer häufiger dazu führen, dass Aufgaben auf andere übertragen werden. Allerdings muss stets gelten: Das Delegieren an ärztliches oder nicht ärztliches Personal darf das Behandlungsrisiko für den Patienten nicht erhöhen.

Qualifikationsgebundene Zusatzvolumina: Bewertungssauschuss will Basisversorgung stärken

Der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen hat mit Wirkung ab 1.7.2010 gravierende Veränderungen im Abrechnungssystem beschlossen. Zukünftig werden zunächst die Regelleistungsvolumina bedient, anschließend folgen die Abrechnungen durch qualifikationsgebundene Zusatz volumina.

Interview mit Philipp Rösler: „Wo sich ein Arzt niederlässt, hängt auch mit der Honorierung zusammen.“

In Deutschland werden in absehbarer Zeit viele Ärzte in den Ruhestand gehen. „Deshalb müssen wir uns jetzt Gedanken machen, wie wir auch künftig eine flächendeckende Versorgung sicherstellen können“, sagte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP). Um Ärzte für unterversorgte Gebiete zu gewinnen, hält er es sogar für denkbar, die Mengensteuerung in diesen Gegenden auszusetzen.
Icon

Klinische Prüfungen: Welche Anforderungen müssen Prüfer und Prüfstelle erfüllen?

Bei klinischen Tests von Arzneimitteln hat das Wohlergehen der Studienteilnehmer Priorität. Die Anwesenheit eines qualifizierten ärztlichen Prüfers, der unterschiedliche Anforderungen erfüllen muss, ist daher Pflicht.

Priorisierung und Arzt-Patienten-Verhältnis: „Dann kann man den Arzt gleich ganz abschaffen ...“

Der Freiburger Medizinethiker Prof. Giovanni Maio beschäftigt sich intensiv mit den Krisen der modernen Medizin. Er widerspricht der These, dass wir in der Medizin primär ein Kostenproblem haben und hält Priorisierungsrichtlinien für praxisfern. Der Kern der Problematik sei vielmehr das Anspruchsdenken vieler Patienten und ein falsches Menschenbild. Die Kosten- und Rationierungsdebatte ist für ihn nur vorgeschoben.

Serie: Ärztliche Kooperationsformen, Teil 10: Integrierte Versorgung

Die Serie „Ärztliche Kooperationsformen“ endet mit diesem Beitrag über die integrierte Versorgung. Die integrierte Versorgung be in haltet eine gesetzliche Ausnahme von dem regelmäßigen Verbot, die Vergütung für medizinische Leistungen – insbesondere für Krankenhaus leistungen und die Leistungen anderer medizinischer Leistungs erbringer – frei zu verhandeln. Nicht nur für die Kranken kassen, vielmehr für sämtliche an der integrierten Versorgung beteiligten Leistungs erbringer ergeben sich hieraus attraktive und wirtschaftlich gewinnbringende Chancen.

Rationalisierung, Rationierung und Priorisierung: Wenn Gesundheit nicht mehr für alle da ist

Der Präsident der Bundesärztekammer fordert eine offene Debatte darüber, welche Patienten und Krankheiten künftig mit welcher Priorität behandelt werden. Der Bundesgesundheitsminister lehnt eine Diskussion ab. Klar ist: Für eine begrenzte Menge Geld kann es nicht unbegrenzte Leistungen geben.

Serie: Ärztliche Kooperationsformen, Teil 9: Angestellte Ärzte

Die Anzahl angestellter Ärzte ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies liegt u. a. an den vielen ärztlichen Angestellten in medizinischen Versorgungszentren. Die Anstellung von Ärzten im ambulanten Bereich allerdings wird bisweilen als Ende der Freiberuflichkeit des Arztberufs auf Raten bezeichnet.

Reduktion des Brustkrebsrisikos durch Sport: Biologisch logisch

Das Risiko für die Entwicklung eines Mammakarzinoms kann durch Sport gesenkt werden. Dies gilt insbesondere für Frauen ab der perimenopausalen Phase mit erhöhtem Krebsrisiko.

Alles was Recht ist: Beweiskraft einer elektronischen Dokumentation

Ein niedergelassener Gynäkologe musste sich vor dem Landgericht Köln verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, einer Patientin das Kontrazeptivum Implanon fehlerhaft implantiert zu haben.
Icon

Interview mit dem Bundesgesundheitsminister: Wohin geht die gesundheitspolitische Reise?

Der neue Bundesminister für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, verspricht den Ärzten ein „faires System“. Wie er das Gesundheitssystem umgestalten will und welche Maßnahmen er dafür geeignet hält, verrät er im Interview.

Serie: Ärztliche Kooperationsformen, Teil 8: Teilzulassungen

Jeder Vertragsarzt hat die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss seinen Versorgungsauftrag auf die Hälfte zu beschränken. Diese Reduktion eröffnet dem Vertragsarzt Möglichkeiten ärztlicher Kooperationen. So kann er seine selbstständige Tätigkeit im Rahmen eines hälftigen Versorgungsauftrags z. B. mit einer Tätigkeit in einem Krankenhaus verbinden.

Praxismarketing: Kriterien für die Patientenzufriedenheit

Für den wirtschaftlichen Erfolg einer Facharztpraxis sind eine florierende Privatpraxis und die Erschließung von Wachstumspotenzialen außerhalb der GKV-Abrechnung notwendig ge worden. In einer Studie zur Patientenzufriedenheit wurden die Kriterien herausgearbeitet, die für Privatpatienten hinsichtlich der Praxiswahl maßgebend sind.

Serie: Ärztliche Kooperationsformen, Teil 7: Medizinisches Versorgungszentrum

Neben der klassischen Berufsausübungsgemeinschaft führte der Gesetz geber bereits 2004 das Rechtsinstitut des Medizinischen Ver sorgungszentrums (MVZ) ein. Für welche kooperationswilligen Mediziner das MVZ interessant ist, lesen Sie im Folgenden.
Icon

QM in der gynäkologischen Facharztpraxis: Überlegungen zum Prinzip des Qualitätsmanagements

In der gynäkologischen Praxis sind QM-Systeme mehr als ein notwendiges Übel. Doch für welches sollte man sich entscheiden? In unserem Beitrag wird ein Vergleich angestellt.

Serie: Ärztliche Kooperationsformen, Teil 6: Ausgelagerte Praxisräume

Will ein Vertragsarzt über die Tätigkeit an seinem Praxissitz hinaus spezifische Untersuchungen oder Behandlungen außerhalb seiner Praxis erbringen, steht ihm diese Möglichkeit nach dem Gesetz grundsätzlich offen. Freilich bedarf es einer sorgfältigen juristischen Prüfung im Einzelfall, welche rechtliche Struktur expansionswillige Ärzte sich in diesem Fall geben sollen.

Arbeitsverhältnisse im Ausland: „Deutsche Ärzte gehen unnötige Risiken ein“

Die Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Ausland, aber auch kurz fristige Vertretungs dienste, z. B. an britischen Krankenhäusern, sind für deutsche Ärzte zunehmend lukrativ. Die Risiken einer Auslands tätigkeit sollten jedoch nicht unterschätzt werden, warnt Günter Danner aus Brüssel.

Serie Ärztliche Kooperationsformen, Teil 4: Organisationsgemeinschaften

Neben der gemeinsamen Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeit im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft können sich Vertragsärzte mit geringerer rechtlicher Bindung auch zu Organisationsgemeinschaften verbinden. Im Vordergrund stehen hierbei die Praxis gemeinschaft sowie Apparate- oder Laborgemeinschaften.

Serie Ärztliche Kooperationsformen, Teil 3: Die Teilberufsausübungsgemeinschaft

Mit der Möglichkeit, eine Teilberufsausübungsgemeinschaft zur Übernahme spezifischer, auf die Erbringung bestimmter Leistungen bezogener Behandlungsaufträge zu gründen, hat der Gesetzgeber den Weg eröffnet, die Kooperation zwischen Ärzten auf einzelne Bereiche zu konzentrieren. Die an der Teilberufsausübungsgemeinschaft beteiligten Vertragsärzte können dabei in den weiteren Bereichen ihrer ärztlichen Tätigkeit voneinander unabhängig auf eigene Rechnung tätig bleiben. In jedem Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden, wann eine derartige Kooperation für die Beteiligten sinnvoll ist.

Anwendungsbeobachtungen: Verschärfte Meldepflichten

Anwendungsbeobachtungen (AWB) sind seit langer Zeit umstritten. Einerseits wird Ärzten vorgeworfen, sie würden durch finanzielle Anreize der Pharmakonzerne in ihrer Behandlungspraxis beeinflusst, andererseits stellen die AWB jedoch ein wirksames Mittel zur Weiterbeobachtung von zugelassenen Arzneimitteln unter Alltagsbedingungen dar. Nun hat der Gesetzgeber Regelungen zur verstärkten Überprüfung von an AWB teilnehmenden Ärzten geschaffen.

Serie Ärztliche Kooperationsformen, Teil 1: Die örtliche Berufsausübungsgemeinschaft

Gemeinsam mit anderen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Kollegen selbstständig tätig zu werden, ist für viele Ärzte eine reizvolle Alternative zum Klinikalltag. Die erfolgreiche Kooperation erfordert jedoch nicht nur hohe fachliche Kompetenz, sie bedarf auch einer klaren Vorstellung, in welcher Form die Kooperation erfolgen soll. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat die Möglichkeiten dazu erweitert. Ob der Zusammenschluss von Dauer ist, hängt nicht zuletzt von einer sinnvollen vertraglichen Regelung ab.

Fortbildungspflicht: Haben Sie schon Ihre 250 Punkte?

Bis zum 30. Juni müssen niedergelassene Ärzte ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie sich ordnungsgemäß fortgebildet haben. Andernfalls drohen empfindliche Honorarkürzungen.

Private Klinikketten: Angriff auf die fachärztliche Versorgung

Private Klinikbetreiber dominieren im Gesundheitsmarkt. Mit hohem Kapitaleinsatz verfolgen sie ihre Expansionsstrategie in den Bereich der ambulanten fachärztlichen Versorgung. Die Fachärzte müssen sich strategisch auf die verstärkte Konkurrenz der Krankenhäuser vorbereiten.

Individuelle Gesundheitsleistungen: Wachsende Akzeptanz in der Bevölkerung

Der überwiegende Teil der Bevölkerung sieht den GKV-Leistungskatalog als nicht (mehr) umfassend an. Uneinigkeit besteht jedoch bei der Bezahlung zusätzlicher Leistungen. Während manche Patienten der Meinung sind, die Krankenkassen sollten alle Kosten tragen, sind andere bereit, selbst in die Tasche zu greifen – mit zunehmender Tendenz.

Off-Label-Use in der Gynäkologie: Privatrezept oder ruinöses Regressrisiko?

Metformin als Antiandrogen, Clenbuterol zur Wehenhemmung, Kontrazeptiva zur Behandlung von Endometriose – die Liste nicht unüblicher und teilweise in Leitlinien empfohlener Off-Label-Therapien in der Gynäkologie ließe sich beliebig weiterführen. Doch trotz aller Praxisrelevanz des Themas „Off-Label“ sind leider noch viele Fragen offen.

Praxisabgabe bei Vertragsärzten: Cave: Kaufpreiskontrolle!

Schlechte Nachrichten für Vertragsärzte in wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereichen: Der Zulassungsausschuss hat das Recht, zu den finanziellen Konditionen des Praxisverkaufs ein Gutachten einzuholen und den Kaufpreis auf den Verkehrswert der Praxis zu beschränken. Es ist daher besonders wichtig, die Praxisübergabe an einen Nachfolger langfristig vorzubereiten.

Off-Label-Use von Kontrazeptiva: Fortbildung perfekt – Therapiefreiheit ade?

Ein altbekanntes Problem: Hormonelle Kontrazeptiva eignen sich nicht nur für die Verhütung, sie sind auch in anderen Indikationen wirksam und sicher. Doch aus arzneimittelrechtlichen Gründen dürfen Gynäkologinnen und Gynäkologen diese Medikamente nur als Off-Label-Use verordnen. Hier stellt sich die Frage, ob die Therapiefreiheit und die Indikationshoheit für Ärzte nur noch auf dem Papier stehen.

Honorarreform 2009: GKV-Umsätze im Vergleich

Das Tauziehen um die Honorarreform ist vorerst abgeschlossen. Vertragsärzte erhalten eine Mindesterhöhung der Honorare um 2,5 Mrd. Euro. Nach wie vor bestehen jedoch innerhalb der KVen erhebliche Unterschiede bei den Honoraren.

Chlamydien-Screening: Eine gute Idee und was daraus geworden ist

Seit kurzem haben junge Patientinnen Anspruch auf ein Chlamydien-Screening im Jahr. Aber das bestehende Angebot lässt nur ­bedingt Freude aufkommen: Sowohl zur praktischen Anwendung wie auch zum Nutzen gibt es noch einige ungeklärte Fragen.