Serie Ärztliche Kooperationsformen, Teil 3:
Die Teilberufsausübungsgemeinschaft
Mit der Möglichkeit, eine Teilberufsausübungsgemeinschaft zur Übernahme spezifischer,
auf die Erbringung bestimmter Leistungen bezogener Behandlungsaufträge zu gründen,
hat der Gesetzgeber den Weg eröffnet, die Kooperation zwischen Ärzten auf einzelne
Bereiche zu konzentrieren. Die an der Teilberufsausübungsgemeinschaft beteiligten
Vertragsärzte können dabei in den weiteren Bereichen ihrer ärztlichen Tätigkeit voneinander
unabhängig auf eigene Rechnung tätig bleiben. In jedem Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden, wann eine derartige Kooperation für die Beteiligten sinnvoll ist.